Technische Tätigkeit

Technische Kräfte in teilselbständiger Tätigkeit

  • zur Werterhaltung des Eigentums, turnusmäßige Begehungen der Liegenschaft, durch Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung, Maßnahmen der Wartung / Pflege, Bereitstellung von speziellen Unterlagen.

  • bei einfachen turnusmäßigen Bauunterhaltungsaufgaben, im Bereich der technischen Baubetreuung, im Bereich der Vorbereitung und organisatorischen Abwicklung.

  • bei Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und Unternehmern, im Bereich Genehmigungen und sonstigen öffentlichen Verfahren, im Bereich der privatrechtlichen Grundzüge des Baurechts zur Durchführung größerer Instandsetzungsmaßnahmen und bei baulichen Veränderungen.

                * Details ergeben sich aus den objektspezifischen Verwalterverträgen *