Technische
Tätigkeit
Technische Kräfte in
teilselbständiger Tätigkeit
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zur Werterhaltung des
Eigentums, turnusmäßige Begehungen der
Liegenschaft, durch Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung,
Maßnahmen der Wartung / Pflege, Bereitstellung von speziellen Unterlagen.
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bei einfachen turnusmäßigen
Bauunterhaltungsaufgaben, im Bereich der technischen
Baubetreuung, im Bereich der Vorbereitung und organisatorischen Abwicklung.
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bei Verhandlungen mit
Behörden, Sonderfachleuten und Unternehmern, im Bereich Genehmigungen und
sonstigen öffentlichen Verfahren, im Bereich der privatrechtlichen Grundzüge
des Baurechts zur Durchführung größerer Instandsetzungsmaßnahmen und bei
baulichen Veränderungen.
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Details ergeben sich aus den objektspezifischen Verwalterverträgen * |