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Umfang
einer professionellen Hausverwaltung
Die
Beauftragung einer Hausverwaltung bedeutet ganz allgemein:
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die treuhänderische Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs,
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die Störungs- und
Schadensabwehr von innen und außen,
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die Werterhaltungen, im
eingeschränkten Umfang zusätzliche Modernisierungen,
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die Wertverbesserungen für das bauseits erstellte Objekt und deren
Unterhaltung.
Zu den
vorgezeichneten Aufgaben muss eine Hausverwaltung eine große Anzahl von
Nebenaufgaben übernehmen, welche die Randzonen und Tätigkeiten anderer
autonomer Berufszweige beinhalten, wie die der
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Büro- und Industriekaufleute
- für die Objekt-, Miet- und Lohnbuchhaltung
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Rechtsanwälte
- für Vertragsabschlüsse der gesetzlichen Miet- und Nebenkosten
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Steuerberater
- für Investitionen bei Erneuerungen und Sanierungen
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Vermögensberater
- für die Anlagen der Kautionen und für Rückstellungen
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Versicherungskaufleute
- für alle Versicherungssparten mit Schadenerfassung
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Bauhandwerksberufe
- für alle Bereiche der Bau- und Haustechnik
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Architekten
- für Modernisierungen, Nutzung und Schadenbeseitigung
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Makler- und Bauträger
- für den Immobilienmarkt (Miet- bzw. Verkaufserlöse)
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